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   OLG Frankfurt, 15.05.2003 - 20 W 168/03   

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https://dejure.org/2003,5083
OLG Frankfurt, 15.05.2003 - 20 W 168/03 (https://dejure.org/2003,5083)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.05.2003 - 20 W 168/03 (https://dejure.org/2003,5083)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - 20 W 168/03 (https://dejure.org/2003,5083)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 WoEigG, § 20a Abs 2 FGG, § 27 Abs 2 FGG
    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen Beschluss über eine isolierte Kostenentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung nach Erledigung eines wegen Zahlung von rückständigen Wohngeldes betriebenen Verfahrens

  • Judicialis

    FGG § 20 a; ; FGG § 20 a II; ; FGG § 27 II; ; WEG § 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20a Abs. 2; FGG § 27 Abs. 2; WEG § 45
    Sofortige weitere Beschwerde gegen isolierte Kostenentscheidung in einem WEG -Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sofortige weitere Beschwerde gegen isol. Kostenentscheidung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 18.02.1999 - 15 W 485/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2003 - 20 W 168/03
    Dies ist der Begründung zum Regierungsentwurf für das Rechtspflege - VereinfachungsG vom 17.12.1990 (BT-Drucksache 11/3621 Seite 61), durch das der Absatz 2 des § 27 FGG a.F. angefügt wurde, zu entnehmen (OLG Frankfurt am Main StAZ 1998, 316; OLG Hamm NZM 1999, 576, 577; Keidel/Kahl: FGG, 14. Aufl., § 27 Rdnr. 9).

    Dies gilt auch dann, wenn das Landgericht wie im vorliegenden Fall die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen hat (vgl. -jeweils für das Wohnungseigentumsverfahren- BayObLG ZMR 1999, 50 und WuM 1999, 190; OLG Hamm NZM 1999, 576).

  • BGH, 20.06.1984 - IVb ZB 122/83

    Revision im Verfahren wegen Arrestes oder einstweiliger Verfügung - Ausschluss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2003 - 20 W 168/03
    Dieser allgemeine, insbesondere aus § 547 ZPO a.F. hergeleitete Verfahrensgrundsatz kann jedoch nur dann eingreifen, wenn ein Rechtsmittel an sich statthaft ist ((BGH NJW 1984, 2368 zu §§ 547, 545 Abs. 2 ZPO a.F.; Thomas /Putzo: ZPO, 22. Aufl., zu § 547 Rdnr. 1 a.F.).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2003 - 20 W 168/03
    An seiner früheren Rechtsprechung zur außerordentlichen Beschwerde hat der BGH aber nach Schaffung des neuen § 321 a ZPO durch das Zivilprozessreformgesetz nicht mehr festgehalten, sondern aus dieser Norm den allgemeinen Rechtsgedanken abgeleitet, dass bei Verletzung von Verfahrensgrundsätzen oder sonstigen Fällen greifbarer Gesetzeswidrigkeit eine Selbstkorrektur durch das entscheidende Gericht ermöglicht ist, die eine Anfechtung mit der außerordentlichen Beschwerde ausschließt (BGHZ 150, 133 = MDR 2002, 901 = NJW 2002, 1577).
  • KG, 29.05.2002 - 26 W 114/02

    Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2003 - 20 W 168/03
    Das OLG Celle (ZIP 2002, 2058) und das KG (MDR 2002, 1086) haben sich dieser Auffassung angeschlossen, ebenso das BVerwG für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit (NJW 2002, 2657).
  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2003 - 20 W 168/03
    Nachdem der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts offengelassen hatte, ob diese Grundsätze auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Anwendung kommen können (BayObLG FGPrax 2002, 218; BayObLGZ 2002, 274) hat der 2. Zivilsenat mit Beschluss vom 04.12.2002 (MDR 2003, 410) eine Gleichbehandlung bejaht und zwar nicht nur für die sog. echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem streitigen Verfahren der Zivilprozessordnung angenähert sind und zu denen insbesondere ganz überwiegend die Verfahren in Wohnungseigentumssachen zählen.
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2003 - 20 W 168/03
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH (z.B. NJW 1993, 1865) war die außerordentliche Beschwerde auf die Fälle krassen Unrechts und unzumutbarer Härte beschränkt und nur dann eröffnet, wenn die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd, d.h. wenn sie mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist.
  • OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02

    Sofortige weitere Beschwerde - Wegfall des außergerichtlichen Rechtsbehelfs der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2003 - 20 W 168/03
    Das OLG Celle (ZIP 2002, 2058) und das KG (MDR 2002, 1086) haben sich dieser Auffassung angeschlossen, ebenso das BVerwG für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit (NJW 2002, 2657).
  • BayObLG, 28.08.2002 - 3Z BR 121/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung zur Kostenfestsetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2003 - 20 W 168/03
    Nachdem der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts offengelassen hatte, ob diese Grundsätze auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Anwendung kommen können (BayObLG FGPrax 2002, 218; BayObLGZ 2002, 274) hat der 2. Zivilsenat mit Beschluss vom 04.12.2002 (MDR 2003, 410) eine Gleichbehandlung bejaht und zwar nicht nur für die sog. echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem streitigen Verfahren der Zivilprozessordnung angenähert sind und zu denen insbesondere ganz überwiegend die Verfahren in Wohnungseigentumssachen zählen.
  • BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02

    Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2003 - 20 W 168/03
    Das OLG Celle (ZIP 2002, 2058) und das KG (MDR 2002, 1086) haben sich dieser Auffassung angeschlossen, ebenso das BVerwG für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit (NJW 2002, 2657).
  • BayObLG, 02.10.1998 - 2Z BR 139/98

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2003 - 20 W 168/03
    Dies gilt auch dann, wenn das Landgericht wie im vorliegenden Fall die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen hat (vgl. -jeweils für das Wohnungseigentumsverfahren- BayObLG ZMR 1999, 50 und WuM 1999, 190; OLG Hamm NZM 1999, 576).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2008 - 20 W 26/08

    Sofortige weitere Beschwerde: (Un-) Zulässigkeit bei einem Beschluss des

    Obwohl das Landgericht rechtsfehlerhaft nicht berücksichtigt hat, dass eine Mischentscheidung vorliegt, bei der hinsichtlich des erledigten Teil eine isolierte Kostenentscheidung mit der Folge der Anfechtbarkeit nach § 20 a Abs. 2 FGG getroffen worden ist, ist die weitere Beschwerde gegen die landgerichtliche Entscheidung nicht eröffnet, da das Amtsgericht und nicht das Landgericht als Beschwerdegericht die isolierte Kostenentscheidung getroffen haben (OLG Hamm NZM 1999, 576; Senat WuM 2003, 656; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 47 Rdnr. 64; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 47, Rdnr. 23).
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